Auch Handwerksbetriebe engagieren ganz selbstverständlich Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Unter Künstler fällt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Worauf müssen Betriebsinhaber achten?Achtung Künstler!
Akrobat, Büttenredner, Clown, Designer, Komiker, Moderator, Sänger, Tänzer, Übersetzer, usw. sind Künstler. Bereits bei einem Auftrag ab 450 Euro fallen 4,2 Prozent vom Auftragsvolumen als Abgabe an.