Ja zu Europa - Nein zum Dienstleistungspaket

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Bundestag und Bundesrat rügen Vorschlag der EU zur Berufsreglementierung.Ja zu Europa - Nein zum Dienstleistungspaket

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat im Januar 2017 ein Dienstleistungspaket mit Vorschlägen für eine Dienstleistungskarte und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen vorgelegt. Damit will sie das Potenzial des europäischen Binnenmarktes für Unternehmen erhöhen, die ihre Dienstleistungen einem potenziell größeren Kundenkreis anbieten können. Den Subsidiaritätsrügen von Bundestag und Bundesrat ging eine Resolution des Deutschen Handwerks vom 9. März 2017 voraus. Die Vollversammlung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der unter anderem auch alle Handwerkskammern angehören, hat sich in München zuvor ausdrücklich gegen das Dienstleistungspaket ausgesprochen.

Dazu erklärt Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen:

„Mit diesen Vorschlägen hat die Kommission ihr Ziel verfehlt, den Binnenmarkt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern. Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Bundestag und Bundesrat setzen mit der Rüge ein starkes politisches Zeichen und bekennen sich zu unserem autonomen beruflichen Bildungssystem. Bildungspolitik muss Sache der souveränen Mitgliedsstaaten bleiben. Es liegt im nationalstaatlichen Ermessen, über qualitätsgebundene Berufszugänge wie den Deutschen Handwerksmeister oder die Duale Ausbildung entscheiden zu dürfen.

Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit Europas, das Handwerk bildet Fachkräfte über Bedarf aus, die in anderen europäischen Ländern sehr begehrt sind. Es gibt also keinen Grund, weshalb wir unsere Standards in der beruflichen Qualifikation senken sollten. Im Gegenteil, man hört gelegentlich von Ökonomen und europäischen Unternehmern, die Anpassungen an das deutsche System viel reizvoller fänden. Es ist an der Zeit, dass die EU die Vorteile qualitätsgebundener Berufszugänge endgültig anerkennt und diese nicht weiter als Wettbewerbshindernis diskreditiert.“