Ladesäule
HWK

EMobilität: Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur

Seit dem 1. März können öffentliche, gewerbliche oder private Investoren eine Förderung bis zu maximal 60 % der Kosten erhalten, wenn Sie Schnell- oder Normalladestationen aufbauen. Es gibt allerdings einige Auflagen: Die Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und Strom aus Erneuerbaren Energien nutzen (Eigenerzeugung oder zertifizierter Stromliefervertrag).

 Höchstsätze für Normalladepunkte

Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW werden gefördert mit einem prozentualen Anteil von 

  • maximal 60 % bis höchstens 3 000 Euro pro Ladepunkt.

 Höchstsätze für Schnellladepunkte

Schnellladepunkte werden gefördert mit einem prozentualen Anteil von

  • maximal 60 % bis höchstens 12 000 Euro für Ladepunkte kleiner als 100 kW,
  • maximal 60 % bis höchstens 30 000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW.

Höchstsätze für Netzanschluss

Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von

  • maximal 60 % bis höchstens 5 000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz,
  • maximal 60 % bis höchstens 50 000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.

 Weitere Informationen finden Sie hier.

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