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Was ist die Handwerks-Kammer?
Die Handwerks-Kammer ist eine Einrichtung für Handwerker.
Handwerker sind zum Beispiel Maler, Bäcker und Maurer.
Zu den Berufen zählen 130, bei denen man etwas mit den Händen macht.
Die Abkürzung für Handwerks-Kammer ist HWK.
Alle Unternehmen von Handwerkern müssen Mitglieder in der HWK sein.
Sie zahlen Geld an die HWK. Das steht im Gesetz.
Dieses Gesetz nennt man Handwerks-Ordnung.
Dafür helfen die Mitarbeiter von der HWK den Handwerkern.
Die Mitarbeiter von der HWK haben viele Aufgaben:
- Sie schreiben eine Liste mit allen Firmen von Handwerkern. Diese Liste heißt Handwerks-Rolle.
- Sie regeln die Ausbildung im Handwerk.
- Sie helfen Menschen, die eine eigene Firma gründen wollen.
- Sie helfen Handwerkern bei Problemen.
- Die Mitarbeiter reden oft mit den Handwerkern.
Dann sagen sie Politikern, was die Handwerker wollen. - Sie helfen bei der Ausbildung und bei der Weiterbildung im Handwerk.
Die HWK Hildesheim-Südniedersachsen
Die HWK Hildesheim-Südniedersachsen arbeitet für fast 7.800 Handwerks-Betriebe.
Die Betriebe sind aus dem Süden vom Bundesland Niedersachsen.
Das sind die Landkreise Hildesheim, Göttingen, Holzminden und Northeim.
Die Adresse von der HWK Hildesheim-Südniedersachsen ist:
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
So werden Sie Handwerker
Handwerker brauchen eine Ausbildung.
In der Ausbildung nennt man sie Auszubildende.
Die Abkürzung ist Azubi.
Der Azubi macht 3 Jahre lang eine Ausbildung.
Der Azubi lernt den Beruf in einer Firma.
Der Azubi oder die Firma haben manchmal Fragen oder Probleme.
Die Mitarbeiter von der HWK helfen gern:
- bei Fragen zum Ausbildungs-Vertrag,
- bei Fragen zur Prüfung,
- bei Fragen zum Gesetz.
Diese Mitarbeiter nennt man Ausbildungs-Berater.
Die Ausbildungs-Berater helfen bei Fragen zum Ausbildungs-Vertrag
Azubi und Firma unterschreiben einen Vertrag. Im Vertrag steht zum Beispiel:
- wie lange die Ausbildung ist,
- wie viel Geld der Azubi bekommt,
- wie lange der Azubi jeden Tag arbeiten muss,
- und wie viele Tage Urlaub der Azubi hat.
Die Ausbildungs-Berater von der HWK haben eine Liste mit allen Verträgen.
Die Ausbildungs-Berater helfen bei Fragen zur Prüfung
Jeder Azubi muss 2 Prüfungen machen.
Die erste Prüfung heißt Zwischen-Prüfung.
Die zweite Prüfung heißt Gesellen-Prüfung.
In den Prüfungen beantwortet der Azubi Fragen,
und der Azubi zeigt, was er im Handwerks-Beruf gelernt hat.
Wenn er die Prüfungen gut gemacht hat,
dann wird der Azubi Handwerker.
Die Firma bezahlt die Prüfungen.
Die Mitarbeiter von der HWK erklären die Regeln vor den Prüfungen.
Die Ausbildungs-Berater helfen bei Fragen zum Gesetz
In den Gesetzen steht, wie man einen Beruf lernt.
Diese Gesetze heißen Handwerks-Ordnung oder Berufs-Bildungs-Gesetz.
Diese Gesetze haben viele Regeln.
An diese Regeln müssen sich der Azubi und die Firma halten.
Die Ausbildungs-Berater helfen bei Fragen zu den Regeln.
Haben Sie Probleme beim Lernen?
Vielleicht haben Sie Probleme beim Lernen.
Oder vielleicht haben Sie eine Behinderung.
Dann ist die Ausbildung anders.
- Sie lernen dann weniger in der Schule.
- Sie lernen mehr in der Firma.
- Und Sie arbeiten mehr mit den Händen.
Diese Ausbildungen heißen Fach-Praktiker oder Fach-Werker.
Es gibt 6 Berufe bei der HWK.
- Fachpraktiker für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker für Kfz-Mechatroniker
- Fachpraktiker für Metallbau
- Fachpraktiker im Maler- und Lackiererhandwerk
- Fachpraktiker im Maurerhandwerk
- Fachpraktiker im Zimmererhandwerk
Fragen beantworten Ihnen die Ausbildungs-Berater.
Berufs-Abschluss aus dem Ausland
Haben Sie im Ausland einen Beruf im Handwerk gelernt und einen Abschluss bekommen?
Wenn Sie im Bereich der HWK Hildesheim-Südniedersachsen wohnen oder arbeiten,dann wenden Sie sich an uns.
Wir prüfen:
- Ihren Berufs-Abschluss,
- was Sie gelernt haben,
- wie gut Ihr Berufs-Abschluss ist
- und ob Ihr Berufs-Abschluss in Deutschland gültig ist.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Im Gesetz steht:
Jeder darf seinen Berufs-Abschluss prüfen lassen.
1. Dazu brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweis oder Pass
- Nachweis über Ihren Berufs-Abschluss,
- Nachweis über Ihre Erfahrungen im Beruf,
- Eine Aufzählung über Ihre Ausbildung, Erfahrungen im Beruf und Fortbildungen.
Diese Unterlagen müssen auf Deutsch sein.
Die Unterlagen müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein.
2. Sie brauchen einen Termin
Sie machen einen Termin bei der HWK Hildesheim-Südniedersachsen.
Bitte bringen Sie die Unterlagen zum Termin mit.
Bitte melden Sie sich bei Maria Wimmer, Ole Trojak oder Burkhardt Ernst.
3. Sie bekommen einen Bescheid
Nach dem Termin bekommen Sie ein Ergebnis.
Dieses Ergebnis nennt man Bescheid.
Der Bescheid ist wichtig. Sie können mit dem Bescheid leichter eine Arbeit bekommen.
Denn Arbeit-Geber sehen dann:
- was Sie bisher als Handwerker gelernt haben,
- welche Aufgaben Sie in der Firma erledigen können.
4. Der Bescheid kostet Geld
Das Geld müssen Sie bezahlen.
Das Prüfen und der Bescheid kosten zwischen 100 und 600 Euro.
Gründung einer Firma
Vielleicht sind Sie Handwerker.
Dann können Sie eine eigene Firma haben.
Sie können eine Firma gründen.
Dabei ist vieles wichtig.
Sie müssen die neue Firma anmelden.
Und Sie müssen einen Plan schreiben.
Dieser Plan heißt Gründungs-Konzept.
In diesem Plan muss stehen:
was Sie in der Firma bauen wollen,
wer in Ihrer Firma einkaufen wird,
wie Ihre Firma arbeiten soll,
wie Sie Ihre Firma bezahlen wollen.
Sie können Geld für Ihre neue Firma bekommen.
Dieses Geld nennt man Förder-Mittel.
Die Mitarbeiter von der HWK helfen Ihnen kostenlos.
Diese Mitarbeiter nennt man Betriebs-Berater.
Die Betriebs-Berater helfen:
bei der Anmeldung von der Firma,
beim Schreiben vom Gründungs-Konzept,
bei den Anträgen für die Förder-Mittel.
Sie können einen Termin mit den Beratern machen. Dann können wir Sie treffen und reden.