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Neue Vorschriften für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Selbstständige erfolgt zukünftig vorläufig auf Basis des zuletzt erlassenen Einkommenssteuerbescheids. Die vorläufig festgesetzten Beiträge werden dann auf Grundlage der tatsächlich beitragspflichtigen Einnahmen für das jeweilige Kalenderjahr nach Vorlage des jeweiligen Einkommenssteuerbescheides endgültig festgesetzt. Somit kann es zukünftig zu Rückzahlungen, aber auch Nachzahlungen kommen. Bislang tritt eine Beitragssenkung bzw. Erhöhung immer in dem Monat in Kraft, der auf den aktuellen Steuerbescheid folgt. Eine rückwirkende Beitragsanpassung erfolgte bislang in der Regel nur bei Existenzgründern.