BBZ-Tag
© Robert Kneschke

Informationen zur Meisterprüfung

Sie streben eine Führungsposition im Handwerk an, möchten einmal den Betrieb Ihrer Eltern übernehmen oder planen die Existenzgründung mit Ihrer eigenen Geschäftsidee?
Dann ist die Meisterprüfung die richtige Wahl für Ihren beruflichen Aufstieg!

Eine grundsätzliche Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche Gesellenprüfung bzw. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Wir beraten und informieren Sie detailliert über Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen und Ablauf der Prüfungen.
Weiterhin stellen wir Ihnen Zweitschriften und Bescheinigungen über Ihre Meisterprüfungen aus und bearbeiten den Zahlungsverkehr, der das Prüfungswesen betrifft.

Die Meisterprüfung wird durch staatliche Meisterprüfungsausschüsse abgenommen und besteht aus vier Prüfungsteilen:

  • Teil I – Praktische Prüfung
  • Teil II – Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III – Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV – Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse


Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen.
Nur wer zur Prüfung zugelassen ist, kann auch geprüft werden.

Angela Klemusch

Prüfungswesen

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Tel. 05121 162-210

Fax 05121 703432

angela.klemusch--at--hwk-hildesheim.de

Kerstin Böttner

Kerstin Böttner

Prüfungswesen

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Tel. 05121 162-353

Fax 05121 703432

kerstin.boettner--at--hwk-hildesheim.de