Putzbrunn, DEU, 29.07.2014 Das Berufsbild des Maurers. Schlagwort(e): Bau, Construction, Baustelle, Construction Site, Handwerk, Trade, HandwerkMarketing, Lachner, Maurer
argum / Falk Heller

Ausnahmen vom MindestbeitragTarifliche Sozialkassen

Die Soka-Bau will den Einzug des Mindestbeitrags zur Berufsausbildung gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren (VTV) stoppen. Zudem will sie die bislang geleisteten Mindestbeiträge baldmöglichst zurückerstatten. Das kündigt die Bausozialkasse auf ihrer Website an.

Die Soka-Bau reagiert damit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1. August 2017. In dem Fall hatte die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) mit einem Soloselbstständigen um die Ausbildungsumlage in Höhe von 450 Euro gestritten. Die sollte der Platten-, Fliesen- und Mosaikverlegebetrieb für die Monate von April bis September 2015 zahlen.

Im Verfahren ging es allerdings nicht um die Ausbildungsumlage selbst. Vielmehr musste sich das BAG mit der Frage auseinandersetzen, ob die Arbeitsgerichtsbarkeit im Fall von Soloselbstständigen überhaupt zuständig ist. Nein, entschieden die Erfurter Richter. Das begründeten sie mit § 2 Absatz 1 Nummer 6 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Demnach sei der Betrieb nicht als Arbeitgeber zu werten.