
Wissenswertes zu deiner Ausbildung
Gemeinsam zum Ausbildungserfolg!
Du stehst vor Herausforderungen in deiner Ausbildung? Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen sind für dich da.
Benötigst du Hilfe unter Anderem zu
- Rechtlichen Fragen
- Diskriminierung oder Rassismus
- Probleme mit deinem Vorgesetzten oder Arbeitskollegen
- Du möchtest den Betrieb wechseln
Auch wenn du mal einen vertraulichen Gesprächspartner brauchst - wir unterstützen dich. Unsere Berater stehen dir bei allen Anliegen zur Seite, beraten dich umfassend und kommen bei Bedarf auch direkt in deinen Betrieb. Dein Erfolg liegt uns am Herzen – gemeinsam finden wir eine Lösung!
Dein Kontakt zu unseren Ausbildungsberatern
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung in den Handwerksberufen durch praxisorientiertes Training.
- die Vermittlung einer breiten Grundausbildung,
- die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung zum Ausgleich für Spezialisierung,
- die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren.
Als Auszubildende bzw. Auszubildender musst du an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilnehmen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung. Ihr Ausbildungsbetrieb stellt dich hierfür frei und trägt die Kosten für Kurs, Fahrt und Unterkunft. Die Kosten werden durch Zuschüsse des Landes, Bundes und Mittel des europäischen Sozialfonds ermäßigt.
Welche überbetrieblichen Unterweisungen in Ihrem Beruf absolviert werden müssen, erfährst du bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer.
Sachbearbeiterin Kundenservice-ÜLU
Tel. 05121 162-166
Folgend findest du eine Auflistung der ÜLU-freien Zeiten:
Die aktuellen Lehrgangstermine findest du hier:
Auf Probe
Du hast eine passende Ausbildungsstelle gefunden und einen Ausbildungsvertrag geschlossen. Die ersten Monate der Ausbildungszeit sind die sogenannte Probezeit. Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate, je nachdem was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
Die Probezeit dient Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb zum besseren Kennenlernen und gegenseitigem Testen. Du kannst herausfinden, ob der gewählte Beruf der richtige ist und ob der Betrieb zu dir passt.
Um einen Wechsel in einen anderen Betrieb oder in einen anderen Beruf schnell und unkompliziert zu vollziehen, bestehen innerhalb der Probezeit andere Kündigungsbedingungen als im Rest der Ausbildungszeit. Beide Seiten können jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen.
Ausbildung dokumentieren
Das Führen eines Berichtsheftes gehört neben der Teilnahme an überbetrieblichen Unterweisungen und der allgemeinen Lernpflicht zu den Pflichten aller Auszubildenden. Hier muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig und lückenlos vermerkt sein, welche Tätigkeiten ausgeführt wurden und was in Betrieb, Schule und ÜLU gelernt wurde.
Es gibt Berichtshefte in Papierform oder digital. Welche Form geführt wird, besprichst du am besten mit dem Ausbildungsbetrieb. Dieser stellt das Berichtsheft zur Verfügung und muss es auch regelmäßig kontrollieren.
Mit dem Berichtsheft dokumentierst du deinen Ausbildungsverlauf. Das Berichtsheft ist auch deshalb so wichtig, weil es eine Voraussetzung ist, um an der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung teilnehmen zu können.
Beratung während der Ausbildung
Wenn du Fragen zum Lehrvertrag, zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Berufsschule oder zur Prüfung hast, helfen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Thema Ausbildung. Und auch wenn es Konflikte mit dem Chef oder mit Kollegen gibt, haben die Ausbildungsberater ein offenes Ohr und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Die Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt
Wenn du Probleme in der Berufsschule hast, beim Lernstoff nicht mitkommen und schlechte Noten haben, kannst du dich ebenfalls bei uns melden. Wir informieren dich zu deinen Möglichkeiten, zum Beispiel zu ausbildungsbegleitenden Hilfen. Informationen zu diesen und weiteren Unterstützungsangeboten findest du in unserem Downloadbereich.
Auf die Prüfung vorbereiten
Für mehrere Handwerksberufe bietet die Handwerkskammer Auszubildenden ein besonderes Angebot - "Fit für die Gesellenprüfung".
Das sind Kurse für unterschiedliche Gewerke, in denen die Anforderungen der Gesellenprüfung trainiert werden. In unserer Kursdatenbank finden Interessierte weitere Informationen.
Klicken Sie dazu bei "Kurse von A - Z" auf das entsprechende Gewerk.
Finanzielle Unterstützung
Wenn du eine Berufsausbildung machen, aber das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt und die Kosten für die Ausbildung (z.B. Fahrt und Unterbringung beim Berufsschulbesuch) zu decken, kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
- Im Normalfall werden die Leistungen der BAB nur für Auszubildende mit deutscher Staatsangehörigkeit geleistet.
- Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag abgeschlossen sein.
- Du darfst während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen.
- Wenn du über 18 Jahre alt bist, wenn du verheiratet bist/ warst, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führst/ führtest oder mindestens ein Kind hast, dann kannst du ebenfalls BAB in der Ausbildung erhalten. Hierbei darfst du nicht im Haus deiner Eltern untergebracht sein, aber es ist erlaubt, dass du in deren Nähe wohnst.
Am besten lässt du dich bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort können dir sagen, ob und in welcher Höhe du Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kannst.
Berufsbildung international
Schon während der Ausbildung können Auszubildende erkunden, wie der Ausbildungsberuf im europäischen Ausland aussieht. Dafür gibt es verschiedene Austauschprogramme, die unterschiedlich lange Aufenthalte ermöglichen. Die Zeit des Auslandsaufenthalts wird auf die Ausbildung angerechnet. Bescheinigt wird der Aufenthalt mit dem Europass, einem offiziellen Dokument, das die späteren Berufschancen verbessert.
Die Gesellen- und Abschlussprüfung
- die Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprüfung und
- die Gesellenprüfung bzw. die Abschlussprüfung.
Hier zeigst du, dass du dein Handwerk beherrschst. Die Prüfungsinhalte sind in der Ausbildungsordnung geregelt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch deinen Ausbildungsbetrieb.
Informationen rund um die Prüfung, z.B. zu Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldefristen, erhälst du bei deiner Handwerkskammer.
- Goldschmied
- Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin
- Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
- Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
Mit der Bekanntgabe der bestandenen Gesellen-/Abschlussprüfung ist die Ausbildungszeit beendet.
Für die bestandene Prüfung bekommen Auszubildende ein Prüfungszeugnis, sollte dies einmal beschädigt sein oder verloren gehen, kann bei der Prüfungsstelle eine Zweitschrift beantragt werden.
Berufsabschluss nachholen
Nicht immer verläuft alles nach Plan - erst Schule, dann duale Ausbildung und zum Abschluss die Prüfung. Abgebrochene Ausbildungen, Helfertätigkeiten ohne Berufsabschluss und Umschulungsmaßnahmen sind biografische Stationen vieler Menschen. Wenn Sie auch ohne eine vollständig absolvierte Ausbildungszeit Ihre Gesellen- bzw. Abschlussprüfung im Handwerk ablegen und damit Ihre Berufschancen nachhaltig verbessern wollen, haben Sie mit der Externenprüfung die Chance dazu. Zugelassen werden kann, wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit als praktische Berufserfahrung nachweisen kann. Auch Abschlüsse und berufliche Erfahrungen, die Sie im Ausland erworben haben, werden berücksichtigt. Wer zur Prüfung zugelassen werden kann, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.
Wenn du praktisch und theoretisch sehr gute Leistungen zeigst - Bewertung mindestens mit Note "gut" - kann die Ausbildungszeit durch eine vorgezogene Gesellen-/Abschlussprüfung um maximal sechs Monate verkürzt werden. Den Antrag dazu stellst du beim Prüfungsausschuss.
Handwerk trifft Hochschule
Das Handwerk bietet zahlreiche Bildungswege und Fortbildungen. So öffnet die Berufliche Bildung auch den Weg in die akademische Bildung, zur Universität oder Fachhochschule.
Handwerksgesellen und Gesellinnen mit dreijähriger Berufserfahrung können in Niedersachsen die Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studiengänge erhalten. Mit dem Meistertitel besteht in Niedersachsen sogar die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Fragen zum Thema Studieren nach der Ausbildung beantworten dir gerne unsere Ausbildungsberater.