Fördermöglichkeiten im Handwerk
Handwerksunternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen, Investitionszuschüsse, Beratungsdienstleistungen, Bürgschaften oder Beteiligungen fördern lassen.
Dabei unterstützen unter anderem
- die NBank,
- die KfW,
- die NBB (Bürgschaftsbank Niedersachsen),
- die MBG (Mittelständische Beiteiligungsgesellschaft),
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
- die Forschungszulage (BmBF)
- und weitere Institutionen.
Existenzgründung
Beschreibung | Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit |
Zielgruppe | KMU im Handwerk |
Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | NBank |
Laufzeit | Bis 31.12.2029 |
Beschreibung | Sie erhalten Förderungen von Investitionen, Betriebsmitteln, Material- und Warenlager, Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteile, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben |
Zielgruppe |
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Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | KfW |
Laufzeit | Bis 31.12.2029 |
Investition
Beschreibung | Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen (also auch Handwerksbetriebe) der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz in ausgewiesenen Fördergebieten. Gefördert werden Investitionen, wenn durch sie zusätzliche Einkommensquellen in der Region geschaffen werden, durch die das Gesamteinkommen der Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird. Mit dem Investitionsvorhaben müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die konkreten Investitionshilfen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" orientieren sich an den landespolitischen Kriterien in Niedersachsen. |
Zielgruppe | Alle Unternehmen |
Förderung |
D-Fördergebiete sind die Landkreise Holzminden, Göttingen und Northeim. |
Bedingungen |
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Zu finden bei | NBank; BMWK |
Laufzeit | Bis 2027 |
Beschreibung | Begleitung in der Start- oder Festigungsphase durch Unternehmensberatung, Rat in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, spezielle Beratungen zu Themen wie Fachkräftegewinnung und- sicherung, Gleichstellung, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz |
Zielgruppe |
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Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | NBank |
Beschreibung | Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernehmen. |
Zielgruppe |
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Förderung | Bis zu 80 %, max. € 1,25 Mio. |
Bedingungen |
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Zu finden bei | NBB |
Beschreibung | Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. |
Zielgruppe | Alle Unternehmen |
Förderung | Unternehmensbeteiligungen in individueller Höhe |
Bedingungen | Standort oder der Investitionsort des Unternehmens befindet sich in Niedersachsen |
Zu finden bei | MBG |
Beschreibung | Förderungen von Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlager und Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung |
Zielgruppe |
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Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | KfW |
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 05121 162-144
Fax 05121 703432
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 05121 162-145
Fax 05121 703432
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 05121 162-143
Fax 05121 703432
Innovation, Ressourceneffizienz und Digitalisierung
Beschreibung | Durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neuen Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen und neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern |
Zielgruppe | KMU im Handwerk |
Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | NBank |
Laufzeit | Bis 31.12.2029 |
Beschreibung | Folgt |
Zielgruppe | KMU im Handwerk |
Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | Bescheinigung Forschungszulage (BmBF) |
Laufzeit | 30.06.2026 |
Beschreibung | Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken. Dazu können Fördermittel für Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit beantragt werden. Im Fokus stehen Projekte, die einen hohen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. |
Zielgruppe | KMU und freiberuflich Tätige |
Förderung |
Förderfähig sind:
Nicht Förderfähig sind:
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Bedingungen |
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Zu finden bei | N-Bank; Digitalagentur Niedersachsen |
Laufzeit | 31.12.2025 |
Beschreibung | Folgt |
Zielgruppe | KMU im Handwerk |
Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | ZIM (BmWK) |
Beschreibung | |
Zielgruppe | Unternehmen, Provatpersonen |
Förderung |
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Bedingungen |
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Zu finden bei | BAFA |
Beschreibung | Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben wie Investitionen und Betriebsmittel werden gefördert |
Zielgruppe | Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung |
Förderung |
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Bedingungen | Sitz in Deutschland oder im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland |
Zu finden bei | KfW |
Berater für Innovation, Umwelt, Energieeffizienz und NachhaltigkeitBeauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 05121 162-129
Fax 05121 703432
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 05121 162-114
Fax 05121 703432
Weiterhin können ggf. bei folgenden Institutionen Zuschüsse beantragt werden:
- Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit und vom Jobcenter für Existenzgründer
- Zuschüsse von der Agentur für Arbeit für die Neueinstellung von Mitarbeitern
- Zuschüsse zu den Kosten einer Unternehmensberatung
- Zuschüsse zu Forschungs- und Innovationsvorhaben
- Zuschüsse im Umweltbereich
- Zuschüsse des Landesamtes für Soziales -Integrationsamt- für Ausbildungsplätze oder Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung