Fördermöglichkeiten
HWKNO, Foto Graggo

Fördermöglichkeiten im Handwerk

Handwerksunternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen, Investitionszuschüsse, Beratungsdienstleistungen, Bürgschaften oder Beteiligungen fördern lassen.
Dabei unterstützen unter anderem



Existenzgründung

Beschreibung

Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit

Zielgruppe

KMU im Handwerk

Förderung

  • Beratung und Förderung der Personalausgaben;
  • einmalige Förderung in Höhe von 10.000 Euro

Bedingungen

  • Betriebsstätte in NDS, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten zwei Jahre neue Gesellschafter mit mehr als 25% des Kapitals und an der Geschäftsführung beteiligt haben

Zu finden bei

NBank

Laufzeit

Bis 31.12.2029

Beschreibung

Sie erhalten Förderungen von Investitionen, Betriebsmitteln, Material- und Warenlager, Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteile, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben

Zielgruppe

  • Existenzgründer, auch Freiberufler,
  • Unternehmensnachfolger,
  • junge Unternehmen,
  • kleine Unternehmen

Förderung

  • bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
  • Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
  • bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

Bedingungen

  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehme
  • ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen

Zu finden bei

KfW

Laufzeit

Bis 31.12.2029

 

Investition

Beschreibung

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen (also auch Handwerksbetriebe) der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz in ausgewiesenen Fördergebieten.

Gefördert werden Investitionen, wenn durch sie zusätzliche Einkommensquellen in der Region geschaffen werden, durch die das Gesamteinkommen der Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird. Mit dem Investitionsvorhaben müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören:

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
    Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern
    • die Betriebsstätte geschlossen wurde
    • oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
    • und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden.

      der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die konkreten Investitionshilfen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" orientieren sich an den landespolitischen Kriterien in Niedersachsen.

Zielgruppe

Alle Unternehmen

Förderung

  • D-Fördergebiete:
    • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent,
    • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent.

D-Fördergebiete sind die Landkreise Holzminden, Göttingen und Northeim.

Bedingungen

  • Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen.
  • Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.

Zu finden bei

NBank; BMWK

Laufzeit

Bis 2027

   



Beschreibung

Begleitung in der Start- oder Festigungsphase durch Unternehmensberatung, Rat in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, spezielle Beratungen zu Themen wie Fachkräftegewinnung und- sicherung, Gleichstellung, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Zielgruppe

  • Jungunternehmen,
  • Bestandsunternehmen und
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Förderung

  • Jungunternehmen: Bemessungsgrundlage 4.000€, Fördersatz 50%
  • Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage 3.000€, Fördersatz 50%
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000€, Fördersatz 90%

Bedingungen

  • Jungunternehmen: nicht älter als zwei Jahre und
  • Bestandsunternehmen: ab dem dritten Jahr nach der Gründung

Zu finden bei

NBank

Beschreibung

Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite  übernehmen.

Zielgruppe

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Existenzgründer
  • Übernehmer

Förderung

Bis zu 80 %, max. € 1,25 Mio.

Bedingungen

  • Standort oder der Investitionsort des Unternehmens befindet sich in Niedersachsen
  • Einhaltung der De-minimis-Kriterien
  • erfolgversprechendes Konzept,
  • bankübliche Besicherung

Zu finden bei

NBB

Beschreibung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren.

Zielgruppe

Alle Unternehmen

Förderung

Unternehmensbeteiligungen in individueller Höhe

Bedingungen

Standort oder der Investitionsort des Unternehmens befindet sich in Niedersachsen

Zu finden bei

MBG

Beschreibung

Förderungen von Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlager und Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung

Zielgruppe

  • KMU
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Gründer und Nachfolger, auch im Nebenerwerb

Förderung

  • Kreditbetrag bis zu 25 Mio. €
  • Anschaffungen
  • laufende Kosten sowie Material- und Warenlager zu 100 % finanzieren
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt

Bedingungen

  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten,
  • höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme

Zu finden bei

KfW

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

andre.burgdorf--at--hwk-hildesheim.de

Tolga Yilmaz

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-145

Fax 05121 703432

tolga.yilmaz--at--hwk-hildesheim.de

 

Inka von Fromm

Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 05121 162-143

Fax 05121 703432

inka.vonFromm--at--hwk-hildesheim.de

 



Innovation, Ressourceneffizienz und Digitalisierung

Beschreibung

Durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neuen Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen und neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern

Zielgruppe

KMU im Handwerk

Förderung

  • Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben,
  • in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben
  • höchstens 100.000€ Fördersumme

Bedingungen

  • Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der HWO, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in NDS haben

Zu finden bei

NBank

Laufzeit

Bis 31.12.2029

Beschreibung

Folgt

Zielgruppe

KMU im Handwerk

Förderung

  • Folgt

Bedingungen

  • Folgt

Zu finden bei

Bescheinigung Forschungszulage (BmBF)

Laufzeit

30.06.2026

Beschreibung

Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken. Dazu können Fördermittel für Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit beantragt werden. Im Fokus stehen Projekte, die einen hohen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen.

Zielgruppe

KMU und freiberuflich Tätige

Förderung

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35% bei kleinen Unternehmen und bis zu 20% bei mittleren Unternehmen
  • Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro

Förderfähig sind:

  • 1. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • 2. Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit

    Eine Förderung nach 2. ist jedoch nur in Kombination mit einer Förderung nach 1. zulässig.

Nicht Förderfähig sind:

  • Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung
  • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs
  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn sie nicht zu einem deutlichen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen führen und keinen hohen Innovationsgehalt aufweisen oder nicht zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen

    Die Förderwürdigkeit wird anhand eines Kriterienkatalogs geprüft.

Bedingungen

  • Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt.
  • Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
  • Die Zweckbindungsfrist für die beschafften Investitionsgüter beträgt drei Jahre.
  • Mit der Durchführung des Vorhabens darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Zu finden bei

N-Bank; Digitalagentur Niedersachsen

Laufzeit

31.12.2025

Beschreibung

Folgt

Zielgruppe

KMU im Handwerk

Förderung

  • Folgt

Bedingungen

  • Folgt

Zu finden bei

ZIM (BmWK)

Beschreibung



Zielgruppe

Unternehmen, Provatpersonen

Förderung

  • individuell je Förderprogramm

Bedingungen

  • individuell je Förderprogramm

Zu finden bei

BAFA

Beschreibung

Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben wie Investitionen und Betriebsmittel werden gefördert

Zielgruppe

Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung

Förderung

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 €, bis zu 25 Mio. € pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben,
  • bis zu 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen,
  • bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel,
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

Bedingungen

Sitz in Deutschland oder im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

Zu finden bei

KfW

 

Patrick Manns

Berater für Innovation, Umwelt, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 05121 162-129

Fax 05121 703432

patrick.manns--at--hwk-hildesheim.de

Johannes Werner

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 05121 162-114

Fax 05121 703432

johannes.werner--at--hwk-hildesheim.de

Weiterhin können ggf. bei folgenden Institutionen Zuschüsse beantragt werden:

  • Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit und vom Jobcenter für Existenzgründer
  • Zuschüsse von der Agentur für Arbeit für die Neueinstellung von Mitarbeitern
  • Zuschüsse zu den Kosten einer Unternehmensberatung
  • Zuschüsse zu Forschungs- und Innovationsvorhaben
  • Zuschüsse im Umweltbereich
  • Zuschüsse des Landesamtes für Soziales -Integrationsamt- für Ausbildungsplätze oder Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung