Technische Beratung
Wenn technische Regelwerke den Betriebsalltag bestimmen, finden Sie bei der technischen Beratung erfahrene und kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei der sorgfältigen Planung in die Zukunft gerichteter Entscheidungen zur Seite stehen.
Verschiedene Themenbereiche gehören zum Beratungsangebot Ihrer Handwerkskammer:
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen bietet ihren Mitgliedsunternehmern, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben möchten, eine kostenfreie Bewertung des Unternehmens an. Auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können sich kostenlos beraten lassen.
Für Unternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben, verkaufen, verpachten oder vom Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchten, stellt sich auch die Frage nach dem Wert von Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen. Der Anlagenwert kann wichtig sein für eine Finanzierung, unter steuerlichen Aspekten oder um die künftige Abschreibung zu kennen.
Als Grundlage hierfür müssen Daten, wie Maschinenbezeichnung, Typ, Baujahr und Anschaffungspreis im Baujahr (ohne Mehrwertsteuer) zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Besuch des Unternehmens mit Besichtigung der entsprechenden Objekte und einem erläuternden Gespräch wird der Zeitwert ermittelt.
Der Wert des eigenen Betriebsgebäudes und des dazu gehörenden Grundstücks spielt bei zahlreichen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle. Der Verkehrswert der Immobilie bildet somit in vielen Unternehmenssituationen die Grundlage für weitere Planungen, beispielsweise bei Betriebsübergaben, einer Umstrukturierung oder bei der Standortverlegung des Betriebes.
Die Handwerkskammer bietet ihren Mitgliedsbetrieben bei der Betriebsübergabe, Betriebsaufgabe oder Existenzgründung, im Falle der Veräußerung von Gesellschafter- oder Geschäftsanteilen und bei der Gründung oder Änderung einer Rechtsform eine Verkehrswertermittlung der Betriebsimmobilien an.
Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von technischen Baubestimmungen.
Bei einem Kauf, Anmietung oder einer Umnutzung einer Betriebsimmobilie ist es wichtig, dass die vorgesehenen Anforderungen auch umgesetzt werden können. Wesentliche Anforderungen an Betriebsstandorte ergeben sich aus dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht. Oft resultieren aus vorhandenen Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen oder anderen baulichen Vorgaben konkrete Anforderungen für betrieblich genutzte Grundstücke.
Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung, sondern ein von interessierten Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk, das im Bauvertrag in der Funktion der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vertraglich vereinbart werden muss.