Beitrag 2024
Am 7. Dezember 2021 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer die ÜLU-Umlage für mehr Ausbildungsgerechtigkeit beschlossen.
ÜLU-Umlage bedeutet, dass in Zukunft jeder Betrieb, ob er ausbildet oder nicht, für die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in den Berufsbildungszentren (BBZ) in Hildesheim und Göttingen verantwortlich ist.
Jeder Betrieb ist früher oder später auf gut ausgebildete Gesellinnen und Gesellen angewiesen und so ist es im Sinne der Solidargemeinschaft nur sinnvoll, die Kosten für die Ausbildung auf viele Schultern zu verteilen. Demzufolge werden in Zukunft z.B. alle eingetragenen Tischlerbetriebe, ob sie ausbilden oder nicht, die Lehrgänge der ÜLU im Tischlerhandwerk finanzieren, alle eingetragenen Betriebe im Friseurhandwerk tragen solidarisch die Kosten der ÜLU-Lehrgänge der Friseure und so weiter. An der ÜLU-Umlage beteiligen sich somit alle Betriebe, die mit einem Handwerk in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sind, das im Rahmen der ÜLU an unseren Berufsbildungszentren unterrichtet wird.
Beitrag 2024
2. Wofür wird der Kammerbeitrag verwendet?
3. Wie bemisst sich mein Beitrag 2024?
4. Wann wird der Kammerbeitrag veranlagt?
ÜLU-Umlage
3. Was kostet der ÜLU-Lehrgang?
4. Wie ist die Bundesförderung zur ÜLU geregelt?
5. Wie ist die Landesförderung geregelt?
Bei allen Fragen rund um den Kammerbeitrag 2024 und die neue ÜLU-Umlage stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice gern telefonisch unter 05121 162-350 zur Verfügung.