Fördermöglichkeiten Existenzgründung
Darlehen
Die Basisförderung von Existenzgründungen erfolgt durch Darlehen, die sich neben ihrer Zinsgünstigkeit auch durch andere vorteilhafte Konditionen, wie Tilgungsfreijahre und Vorteile bei der Absicherung auszeichnen.
Die Darlehensprogramme der KfW-Mittelstandsbank können Sie hier erfragen.
Informationen zur Förderung von Existenzgründungen in Niedersachsen durch die NBank erhalten Sie hier.
Zuschüsse
Die Mitfinanzierung von Gründungen durch Zuschüsse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage auch unter "Förderprogramme Investitionen". Informationen über die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit erhalten Sie hier.
Existenzgründer, die ihre Meisterausbildung mit dem so genannten Meisterbafög finanziert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehenserlass bis 66 % bekommen. Näheres über diesen indirekten Zuschuss erfahren Sie bei der KfW.
Existenzgründer können sich in jeder Phase ihres Gründungsvorhabens bei ihrer Handwerkskammer informieren und beraten lassen. Die Beratung durch die Handwerkskammer ist kostenfrei, sowohl für Mitgliedsbetriebe als auch für Existenzgründer.
Die Berater der Kammern verfügen über umfassende Branchenkenntnisse, Fachinformationen, Betriebsvergleiche und langjährige Erfahrungen in der Handwerkswirtschaft. Vertraulichkeit und Unabhängigkeit sind garantiert.
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen (Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind) ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Die Handwerkskammer Hildesheim ist Regionalpartner der BAFA. Die Förderung beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 Euro.
Bürgschaften
Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen gerade Existenzgründern nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 1,5 Mio. Euro übernehmen. Die Homepage der NBB erreichen Sie hier.
Beteiligungen
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. Die Homepage der MBG erreichen Sie hier.