Was ist die ÜLU-Umlage?
Alle Betriebe, deren Auszubildende die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Berufsbildungszentren (BBZ) der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen besuchen könnten. Unabhängig davon ist, ob der Betrieb ausbildet oder nicht.
Ja, denn eine gewerkübergreifende ÜLU-Umlage ist rechtswidrig. Somit ist die ÜLU-Umlage gewerkspezifisch (Beispiel: Nur Elektrobetriebe bezahlen die Elektro-ÜLU)
Kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) zahlen nach Abzug der Fördermittel und der ÜLU-Umlage keinen Eigenanteil mehr. Die Gebührenbescheide für die einzelnen ÜLU-Kurse werden in diesen Fällen mit 0 Euro ausgestellt. Nicht-KMU-Betriebe zahlen nach Abzug der Umlage lediglich noch den für sie nicht anzuwenden Förderanteil.
Die ÜLU-Umlage ist zu entrichten. Der Betrieb profitiert nicht von der Umlage, weil er seinen Azubi in die ÜLU der Berufsbildungszentren an den Standorten Hildesheim und Göttingen schicken könnte.
Für jeden durch die Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen beschlossenen Lehrgang wird die Umlage einzeln berechnet. Basis ist die durch die VV beschlossene Lehrgangsgebühr 2025 lt. Gebührenordnung. Fördermittel und Erstattungen werden abgezogen. Erträge aus „Nicht-KMU“ Betrieben werden abgezogen. Im Ergebnis bleibt der nicht gedeckte Teil der ÜLU (Sonderbeitrag „ÜLU-Umlage“).
- Der Kammerbeitrag des Gewerks wird ermittelt
- Die Höhe des Sonderbeitrags ÜLU-Umlage wird ermittelt
- Im Verhältnis zum Kammerbeitrag wird die prozentuale Größe des Sonderbeitrags ermittelt
- Dieser Prozentsatz wird auf den zu zahlenden Kammerbeitrag des Betriebs angewandt und stellt im Ergebnis den Umlageanteil des Betriebs dar
- Umlage Büromanagement: Betriebe ohne ÜLU Umlage erhalten den vollen Gebührenbescheid
Ja. Entscheidend ist nicht, ob es sich um das Haupthandwerk handelt, sondern ob grundsätzlich eine Eintragung mit dem entsprechenden Handwerk in einem Verzeichnis der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen besteht. Die ÜLU-Umlage ist also auch dann zu entrichten, wenn Ihr Unternehmen das betroffene Handwerk als Teiltätigkeit ausübt und die dazugehörige ÜLU in einem Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen angeboten wird.
Im Sinne der Ausbildungsgerechtigkeit soll die Ausbildung der Gesellinnen und Gesellen auf viele Schultern verteilt werden. Jedes Handwerksunternehmen kann von der Ausbildungsleistung der anderen Betriebe profitieren.
Maßgeblich für die Beitragspflicht und die Höhe des Sonderbeitrages ist das Handwerk bzw. das Gewerbe, mit dem der Betrieb zum 1. Januar des Wirtschaftsjahres oder zum Zeitpunkt einer unterjährigen Eintragung in die Handwerksrolle, das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eingetragen ist.