Transport gefährlicher Güter und die ADR-Richtlinie

(Stand Juni 2020)

 

Um was geht es?

Das ADR ist ein europäisches Abkommen zum Gefahrguttransport. Dieses Abkommen betrifft den Transport von Gefahrengut auf der Straße sowie der dazu notwendigen Verpackung, Ladungs­sicherung und Kennzeichnung. In den einzelnen Ländern wird es in den jeweiligen Gefahrgutverordnungen umgesetzt. Hier werden besondere fachliche Anforderungen an die Versender und Transporteure von gefährlichen Stoffen und an die sichere Verladung formuliert.

Die beim gewerblichen Gefahrstofftransport zu erbringenden Sicherheitsmaßnahmen sind eine ADR-Fahrerausbildung, Beförderungspapiere, erhöhte Haftpflichtversicherung, spezielle Fahrzeugzulassung und Gefahrgutkennzeichnung des Fahrzeuges.

 

Was Sie beachten müssen

Handwerkerregelung (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c)

  • Ladungssicherung
  • Transport im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit dürfen bis max. 1000 Punkte mitgeführt werden.
  • Die Einzel-Verpackung darf 450 Liter nicht überschreiten.
  • Die mitgeführte Menge sollte dem Tagesbedarf entsprechen

Zu erfüllende Bedingungen:

  • Maximalmenge < 1000 Pkt.
  • Max. Grösse pro Verpackungseinheit = 450 Liter
  • Ladungssicherung (Freiwerden vom Inhalt vermeiden)
  • Beförderung erfolgt nicht zur internen/externen Versorgung

Nicht nötig sind:

  • keine ADR-Fahrerausbildung
  • kein Beförderungspapier
  • keine erhöhte Haftpflichtversicherung
  • keine spez. Fahrzeugzulassung
  • keine orange Tafel
  • keine ADR-Fahrzeugausrüstung (kein Feuerlöscher)

  

Wie wird kontrolliert?

Schwerpunktkontrollen von Gewerbeaufsichtsämtern, Bundesamt für den Güterverkehr (BAG), Polizei und Zoll.

Bußgelder

Die Bußgelder können für Beförderer und Fahrzeugführer sehr empfindlich sein. Sie liegen zwischen 100 und 50.000 €, je nach Tatbestand.

Formulare

Anmeldung und Erlaubnis werden online über das Portal www.eAEV-Formulare.de abgewickelt. Gern sind wir Ihnen behilflich und leiten Sie telefonisch durch das Anzeige-Formular.