Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 4c (Asbest-Grundlehrgang)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 480,00 €

Unterricht

08.10.2025 - 09.10.2025

Mi 09:00 - 17:45 Uhr, Do 08:00 - 15:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 18 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

08.10.2025

Lehrgangsort

Kruppstraße 18

31135 Hildesheim

Seminarraum 1

Kontakt

Nina Vollmer

Tel. 05121 162-212

nina.vollmer--at--hwk-hildesheim.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 5940241001-0

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • Asbestprodukte und ihre Verwendung
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen (verantwortliche Person, Aufsichtsführender, Fachpersonal)
  • Aufgaben der sachkundigen Person
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Betriebsanweisung und Unterweisung)
  • Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte
  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abfallaufnahme und -entsorgung
  • Arbeitsmedizinische Versorgung
  • Persönliche Schutzausrüstung


Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung vor der Gewerbeaufsicht ab.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Sachkunde für den Umgang mit Asbest (nach TRGS 519, Anlage 4C) bescheinigt. WICHTIG: Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Wird während dieser Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden.

Der Lehrgang beinhaltet alle erforderlichen Lehrgangsunterlagen sowie anfallende Prüfungsgebühren seitens der Behörde und die Versorgung der Teilnehmer während des Seminars mit Getränken/Kaffee/Tee sowie Mittagsverpflegung.

Ziel

Der Sachkundige kann als Aufsichtsführender bei Arbeiten an Asbestzementprodukten eingesetzt werden.

Zielgruppe

Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, verantwortliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Information

Asbestsachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten (integrierter ASI-Lehrgang). In den gesamten Bau- und Ausbaugewerken, im Maler- und Lackier-, Dachdecker-, Glaser- und SHK-Handwerk ist der Kontakt mit asbesthaltigen Materialien nicht zu vermeiden. Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen und wurde früher in über 3.500 Bauprodukten eingesetzt. Bereits seit 1991 fordert der Gesetzgeber bei Arbeiten mit diesen Materialien in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Asbest. Bei Zuwiderhandlung muss mit schwerwiegenden zivil- und strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.

Dozent

Torsten Meyer

Abschluss

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4c

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