Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftrage verfolgt Verstöße gegen Tracking-Regelungen in Zukunft stärkerGoogle Analytics, Like-Buttons und Co. rechtskonform einsetzen

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung werden die Rahmenbedingungen, die sich aus der Verordnung ergeben, immer weiter konkretisiert. Nun hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, im Rahmen einer Pressemitteilung verdeutlicht, dass der Einsatz von Werkzeugen zur Verfolgung der Nutzerinnen und Nutzer auf der Website genauen Regeln unterliegen. Für jede Tracking-Möglichkeit muss eine genau geprüft werden, welche Interessen zusammenspielen und gegebenenfalls eine aktive Einwilligung der Nutzer/innen eingeholt werden.

 So können Analysen zur Benutzung der Website (Aufruf, Dauer, Sprache, Browser, etc.) durchaus erfasst werden, wenn die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Grundanforderung ist beispielsweise bei Google Analytics nicht gegeben. Auch bei der Einbindung von Social-Media-PlugIns ist darauf zu achten, dass diese keine Daten von den Nutzern erfassen und an die jeweilige Plattform weiterleiten. Die Übertragung der Daten an Dritte ist in diesem Fall zwingend mit einer Einwilligung verbunden.

 An die Einwilligung in diesem Rahmen gibt es eine Reihe an Anforderungen:

  • Aktive Zustimmung durch aktives Klicken nach Information aller Relevanten Informationen (Datenübertragung, Empfänger, etc.)
  • Vor Einwilligung darf keine Datenübertragung durch die Werkzeuge an Dritte erfolgen (d.h. alle Skripts der Website sind inaktiv)
  • Möglichkeit des Widerrufs
  • Freiwilligkeit (d.h. auch wenn der Nutzer die Einwilligung nicht setzt, muss der Besuch der Website möglich sein.

 Die Datenschutzbehörden erhalten dazu aktuell viele Beschwerden und Hinweise und werden daher in den kommenden Monaten ein besonderes Augenmerk auf diese Thematik legen sowie entsprechende Kontrollverfahren einleiten. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf unserer Website im Bereich Betriebsberatung -> Digitalisierung. Sollten Sie Fragen zum rechtskonformen Einsatz von Tracking-Werkzeugen auf Ihrer Website haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.