Die SOKA-BAU stellt sich Ihren Fragen

Kostenfreie Infoveranstaltung

Die SOKA-BAU stellt sich Ihren Fragen

SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) vereint die 1949 gegründete Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (gegründet 1957) und ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft. Wie jede Versicherung sammelt auch SOKA-BAU Beiträge der verpflichteten Unternehmen ein und verteilt sie wieder je nach Anspruch an die berechtigten Betriebe, Mitarbeitenden und Ruheständler.

Betriebe stellen sich zum Thema SOKA-BAU die Frage, ob sie beitragspflichtig sind.



Beispiel von Amethyst Rechtsanwälte

Ein Unternehmen führt Fassadenbauarbeiten aus und handelt zudem mit Bedachungen und Zubehör im Bereich Fassaden. In dem Betrieb werden 10 Fassadenbauer und 5 Arbeitnehmer im Handel beschäftigt.

"Möglichkeit 1": Der Betrieb führt überwiegend Leistungen im Fassadenbau aus, d.h. die Arbeitszeit der Fassadenbauer beträgt über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit. In diesem Fall besteht eine Beitragspflicht für alle 15 Mitarbeiter, selbst wenn im Bereich des Handels ein höherer Umsatz erzielt wird.

"Möglichkeit 2": Handel und Betrieb sind personell und organisatorisch voneinander getrennt. Hier bildet der Fassadenbau eine selbstständige organisatorische Einheit, die baugewerbliche Leistungen erbringt. In diesem Fall muss nur für die 10 Mitarbeiter des Fassadenbaus der Beitrag gezahlt werden, nicht aber für die im Handel beschäftigten.

Erfahren Sie, welche Vorteile Sie und ihre Beschäftigten von der Pflichtmitgliedschaft haben. In einer kurzen online-Veranstaltung werden Sie über die Rahmenbedingungen, die Beitragspflicht und die beteiligten Beschäftigten informiert und können Ihre Fragen mit einem Referenten der SOKA-BAU klären.

 

  • Referent: Oliver Bender; SOKA-Bau
  • E-Mail: obender@soka-bau.de
  • Telefon: 0611 707 5925


  •  Zeit: Dienstag, 2. Mai 2023, 15.30 bis 16.30 Uhr
  • Ort: online, der Zoom-Teilnahmelink wird am Tag der Veranstaltung verschickt

Wann: 02.05.2023 um 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wo: Web-Seminar (Online)

Referent: Anne Schütte, Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Veranstalter: Handwerkskammer Hildesheim - Südniedersachsen

Anmeldefrist: 04.04.2023 bis 29.04.2023