Weiterbildungsförderung der WRGWissen stärken - Zukunft sichern
Die WRG hat eine neue Förderung zur Unterstützung individueller Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen in der Stadt und im Landkreis Göttingen ins Leben gerufen.
Die Förderung beabsichtigt, Unternehmen dabei zu unterstützen, in einer sich schnell wandelnden technologischen und wirtschaftlichen Landschaft wettbewerbsfähig zu bleiben. Ziel ist es, durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke der Unternehmen nachhaltig zu erhöhen.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätten in Stadt und Landkreis Göttingen (unabhängig der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen) oder
- Betriebsinhabende von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Stadt und Landkreis Göttingen
- Nicht gefördert werden u.a. Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen; Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (außer vorschulische Erziehung und Altenpflege)
Überprüfen Sie im Vorfeld über den Quick-Check ob Sie Antragsberechtigt sind.
Was wird gefördert?
- Lehrgänge und Prüfungen, die berufliche Fachkompetenz, Sozial- und Führungskompetenz oder Methodenkompetenz vermitteln
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen u.a. zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen; die aufgrund rechtlicher Vorgaben und Vorschriften erforderlich sind; Erholungs-, Unterhaltungs- oder sportliche Aktivitäten; interne betriebliche Weiterbildungen; Coachings ohne beruflichen Bezug; Supervisionen; Messen, Kongresse und Fachtagungen; Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden
Wie wird gefördert?
- Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderfähig sind maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Zuwendungsfähige Kosten umfassen Qualifizierungen wie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Fördersumme beträgt mindestens 500 Euro und maximal 2.500 Euro pro Maßnahme und Beschäftigten / Gesamtkosten der Maßnahme mindestens 1.000 Euro pro Maßnahme und Beschäftigten
- Jedes Unternehmen kann den Zuschuss für bis zu fünf Beschäftigte oder Betriebsinhabende beanspruchen
Zum Förderantrag klicken Sie hier