Was fällt unter "Sach- und Finanzaufwände" und "Betriebseinnahmen"?
Nach den aktuellen FAQs der NBank (vom 02.04.2020, 12 Uhr) sind nur betrieblicher Sach- und Finanzaufwand wie z.B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten sowie offene Warenrechnungen anrechnungsfähig.
Lebenshaltungskosten (privater Lebensunterhalt, Wohnungsmiete, eigene Krankenversicherungsbeiträge, private Altersvorsorge) zählen nicht zu den Betriebskosten. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen.Ebenso werden Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten sowie die Personalkosten nicht gefördert.
Als Betriebseinnahme wird nicht der Gewinn, sondern der Umsatz als Grundlage herangezogen.