Wahl zur Vollversammlung am 18. April 2015
Bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen steht im April 2015 die Wahl zur Vollversammlung für die neue Legislatur von 2015 bis 2020 an.
Für die Handwerkskammer ist diese demokratische Wahl ein zentrales Ereignis. Die Männer und Frauen, die in die Vollversammlung gewählt werden, vertreten die Interessen aller Handwerker, sowohl die der Selbstständigen als auch die der Mitarbeiter und Lehrlinge.
Als höchstes beschlussfähiges Organ entscheidet die Vollversammlung unter anderem über den Haushalt der Kammer, sie erlässt Vorschriften zu Berufsausbildung, beruflicher Fortbildung und Umschulung.
Grundlage für die Wahl zur Vollversammlung ist das Gesetz zur Ordnung des Handwerks: Auszug zur Wahl (Handwerksordnung- Stand November 2013) Anlage C, Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt: Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuß §§ 1, 2
2. Abschnitt: Wahlbezirk § 3
3. Abschnitt: Stimmbezirke § 4
4. Abschnitt: Abstimmungsvorstand (§§ 5 u. 6 weggefallen)
5. Abschnitt: Wahlvorschläge §§ 7-11
6. Abschnitt: Wahl §§ 12 - 18
7. Abschnitt: Engere Wahl (§ 19 weggefallen)
8. Abschnitt: Wegfall der Wahlhandlung § 20
9. Abschnitt: Beschwerdeverfahren, Kosten §§ 21, 22
Anlage: Muster des Wahlberechtigungsscheins
in Verbindung mit der Satzung (Auszug zur Vollversammlung §§4-6) der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.
Der Vorstand der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen beschließt:
"Norddeutsches Handwerk" vom 27.November 2014
als Tag für die Wahl Sonnabend, den 18. April 2015
und bestellt zur Wahlleiterin | ||
Frau Bettina Syldatk-Kern Generalvikariat Bistum Hildesheim Stabsabteilung Recht 31134 Hildesheim, Domhof 18 - 21 | ||
und zu ihrem Vertreter | ||
Herrn Bernd Lynack Mitglied des Niedersächsischen Landtages 31134 Hildesheim, Osterstraße 39 A |
Für mehr Transparenz
Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, im Gespräch über die Änderung der Satzung und klare Sichtverhältnisse in der Arbeit der Handwerkskammer.
Wahlausschuss für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
"Norddeutsches Handwerk" vom 15. Januar 2015
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
"Norddeutsches Handwerk" vom 15. Januar 2015
Einladung zu einer allgemeinen Informationsveranstaltung für alle interessierten Handwerker, die am 29.01.2015 stattfindet.
(Weitere Angaben im NH am 15.01. 2015).
Bekanntmachung
Wahlen zur Vollversammlung der
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen 2015
Die zweite Sitzung des Wahlausschusses bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen tagt am 19. März 2015, 9.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Braunschweiger Straße 53, 31134 Hildesheim, Erdgeschoss, Gobelin-Saal.
Der Zutritt der Sitzung steht allen Stimmberechtigten offen.
Die Wahlleiterin
Bettina Syldatk-Kern
Wahlen zur Vollversammlung der
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen 2015
Der Wahlausschuss bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen tagt am 16. März 2015, 9.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Braunschweiger Straße 53, 31134 Hildesheim, Erdgeschoss, Gobelin-Saal.
Der Zutritt der Sitzung steht allen Stimmberechtigten offen.
Die Wahlleiterin
Bettina Syldatk-Kern
Wahl der Mitglieder zur Vollversammlung der
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Norddeutsches Handwerk vom 2. April 2015