Deckungsbeitrag, Kostenkontrolle und Transparenz: Handwerkskammer hat umgesetzt, was Politik, Mitgliedsbetriebe und Vollversammlung fordern. // Stärkung der Ausbildung über Fördervorschuss für ÜLU-Gebühren.Vollversammlung: Kammer ordnet Finanzen neu und nimmt Politik in die Pflicht
Hildesheim, 3. Dezember 2019: Ihren traditionellen Bericht aus der Arbeit der Handwerkskammer leiteten Präsident Delfino Roman und Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann zur 118. Sitzung der Vollversammlung durchaus selbstkritisch ein. „Wir haben im Zuge der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 jede Tätigkeit innerhalb der Handwerksorganisation genau unter die Lupe genommen und bepreist. Transparenter kann man seine wirtschaftlichen Verhältnisse kaum darlegen“, so Präsident Roman. Die langjährige Forderung der Vollversammlung nach einer Kostendeckung des Berufsbildungszentrums sei mit dem Wirtschaftsplan 2020 endlich eingelöst, das heißt mit einer glatten Null kalkuliert.
Präsident Roman blickte auf die diesjährigen Erfolge der Handwerkspolitik zurück. Neben Meisterprämie (4.000 Euro) und der Meistergründungsprämie (10.000 Euro) gehöre auch die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Berufen dazu. Die politische Wertschätzung, die in diesem Jahr dem Meister entgegengebracht wurde, müsse auch ganzheitlich das Handwerk und insbesondere die Ausbildung erreichen, so der Präsident. Er forderte wiederholt die Einführung eines Azubi-Tickets, damit Auszubildende kostenfrei die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, und eine 2/3-Übernahme der Kosten für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch das Land Niedersachsen und den Bund. „Inzwischen übernehmen die Betriebe im Kammerbezirk rund 69 Prozent der Kosten. Damit weichen wir stark von der ursprünglichen Vereinbarung ab. Gute Ausbildung kostet Geld und hier müssen Land und Bund den Ausbildungsbetrieben die angemessene Wertschätzung entgegenbringen und sie stärker unterstützen“, sagte Roman.
Anpassung der Gebühren und des Beitrags
„Am Ende macht Bürokratie auch vor der Handwerkskammer selbst nicht Halt: Zu einer konsequenten Umsetzung der 2016 von der Kammer eingeführten doppelten Buchhaltung gehört auch die kostendeckende Kalkulation der anfallenden Gebühren für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Einem Zuschuss aus dem Kammerbeitrag, um damit die Lehrgangskosten niedrig zu halten, wird damit rechtlich klar eine Absage erteilt“, so Heidmann.
Mit Blick auf die Politik führt die Vollversammlung einen Fördervorschuss von rund 2 Mio. EUR zur Unterstützung der Ausbildung im Handwerk, den die Handwerkskammer für die Entlastung der Ausbildungsbetriebe verauslagt und im Nachgang von der Politik zurückfordert, ein. „Es wird Zeit, dass die Politik das Solidarprinzip lebt und für die Ausbildungsbetriebe die ursprünglich vorgesehene Drittelfinanzierung der ÜLU einlöst“, forderte die Hauptgeschäftsführerin.
Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Vollversammlung votierten neben weiteren Anpassungen richtigerweise für eine kostendeckende Gebührenumstellung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Die Gebühr soll künftig gemäß der Kostenbeitragsrechnung und abhängig vom jeweiligen Gewerk zwischen 11 und 23 Euro je Lehrgangsstunde betragen.
Im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Wirtschaftssatzung 2020 wurde auch der Kammerbeitrag neu und damit transparent geordnet. Die Vollversammlung stimmte für eine Anhebung des Zusatzbeitrages inklusive des Fördervorschusses von 1,06 Prozent auf 1,33 Prozent des Gewerbeertrages bei gleichzeitiger Anhebung des Freibetrages für natürliche Personen von 5.200 EUR auf 24.500 EUR sowie eine Erhöhung des Grundbeitrags von 180 Euro auf 240 Euro.