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Gesetzes-Novelle tritt in KraftStärkere Förderung beim Unterhalt für BAföG-Berechtigte

am 21. Juli 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das „Siebenundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ veröffentlicht. Übergeordnetes Ziel der 27. BAföG-Novelle ist es, mehr Studierende sowie Schülerinnen und Schüler durch das Bafög zu fördern und die Förderkonditionen dabei zu verbessern.  Dies wird unter anderem durch die Erhöhung der Altersgrenze für den Beginn eines Bachelor-Studiums von 30 auf 45 Jahre sowie die Erhöhung der Bedarfssätze für die monatliche Unterhaltsförderung erreicht.

Die in der 27. BAföG-Novelle vorgenommenen Änderungen haben neben auch Auswirkungen auf die mit Aufstiegs-BAföG geförderten Fortbildungsteilnehmenden. Für sie ergeben sich folgende Änderungen:

  • Der bei Vollzeitfortbildungen geleistete monatliche Unterhaltsbeitrag erhöht sich von 398 auf 421 Euro, die Wohnkostenpauschale erhöht sich von 325 auf 360 Euro. Zusätzlich erhöhen sich die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Die monatliche Einkommensgrenze, bis zu der der Darlehensnehmende von der Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens freigestellt werden kann, wird erhöht (1.605 statt 1.330 Euro für den Darlehensnehmenden, 805 statt 665 Euro für den Ehegatten/Lebenspartner und 730 statt 605 Euro je Kind). Die monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die Rückzahlung der Darlehensrate und der Zinsen gestundet werden kann, wird im selben Umfang erhöht.
  • Die anzurechnenden Abzüge und Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden, der Eltern sowie des Ehegattens oder des Lebenspartners, die bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs anrechnungsfrei bleiben, werden erhöht.

Weitere Informationen zur erhalten Betroffene direkt bei der NBank. Darüber hinaus steht das Kursmanagement für grundsätzliche Fragen zum Aufstiegs-BAföG gern zur Verfügung.



Aron-David Zgoll

Teamleitung Berufsorientierung

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Nina Vollmer

Kursmanagement

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