
Sie haben vor, einen eigenen Betrieb aufzubauen? Eigenverantwortung, Unabhängigkeit, die Verwirklichung der eigenen Ideen und natürlich auch der mögliche finanzielle Erfolg sind gute Gründe, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.Sie möchten sich selbstständig machen?
Ihr handwerkliches Können und Ihre Branchenkenntnis bilden dabei die Grundlage. Haben Sie dazu die Qualifikation und das Interesse, all die neuen Aufgaben, die auf Sie warten, zu lösen? Sie werden Tätigkeiten übernehmen, mit denen Sie sich als angestellter Handwerker nicht beschäftigen mussten. Kaufmännisches Verständnis und unternehmerisches Denken sind dafür unerlässlich.
Für Ihre Existenzgründung brauchen Sie gute Ideen, ein durchdachtes Konzept und eine zielorientierte Strategie. Wer heute einen Handwerksbetrieb gründet, muss flexibel sein. Die schnelle Entwicklung in Technik und Gesellschaft erfordert laufend Anpassungen im Unternehmen. Neue Trends bieten aber auch Chancen sich weitere Geschäftsfelder zu erschließen.
Trotz allem gibt es keine Garantie für den Erfolg. Eine umfassende Planung ist die beste Vorbereitung für einen aussichtsreichen Start. Ihre Handwerkskammer bietet Ihnen dafür ein breites Spektrum an Informationen. Die handwerksspezifische Gründungsberatung steht dabei im Mittelpunkt. Businessplan, Rechtsformwahl, Finanzierung, Stellungnahmen zu Förderanträgen, handwerksrechtliche Voraussetzungen oder Gründungsformalitäten sind dabei nur einige Stichworte.
Möchten Sie einen Betrieb übernehmen oder neu gründen?
Wie so oft im Leben, gibt es sowohl bei der Neugründung, als auch bei der Übernahme eines Betriebes positive wie negative Aspekte, die beachtet werden sollten. Die Entscheidung, welche Argumente stärker ins Gewicht fallen, ist oft eine sehr subjektive. Doch für beide Fälle gilt gleichermaßen: Im Vorfeld informieren und die Entscheidung wohl überlegen!
Eine Neugründung bietet Chancen, die – wenn sie erkannt und genutzt werden – schnell zum Erfolg führen können. Die Hauptvorteile sind darin zu sehen, dass Sie Ihren Betrieb nach Ihren Vorstellungen gestalten und ihn schrittweise aufbauen können.
Viele Junghandwerkerinnen und -handwerker tendieren dazu, einen Betrieb völlig neu aufzubauen, statt einen vorhandenen zu übernehmen. Das liegt wohl vor allem an den finanziellen Belastungen, welche die Übernahme eines bestehenden und fremden Betriebes meist mit sich bringt. Trotzdem sollte man die Übernahmeangebote prüfen, und sei es nur, um seine Markt- und Branchenkenntnisse zu vertiefen. Jeder dritte Handwerksbetrieb wird in den nächsten Jahren aus Altersgründen in jüngere Hände übergeben. Ein übergabefähiger Betrieb kann eine solide Basis zum Aufbau einer selbstständigen Existenz sein.
Angebote und Nachfragen in unserer Betriebsbörse
Wenn Sie an der Betriebsbörse teilnehmen wollen oder Informationen über die bestehenden Angebote und Nachfragen wünschen, rufen Sie uns bitte an.
So erstellen Sie Ihren Businessplan
Jeder Businessplan sollte eine klare Gliederung sowie eine einfache und verständliche Ausdrucksweise aufweisen. Beginnen Sie mit den allgemeinen Daten: Wer gründet wo und wann. Außerdem ist auch die optische Form von Bedeutung. So sollte zu Beginn Ihres Businessplans eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Ihres Konzeptes zu finden sein. Danach folgt die Vorhabensbeschreibung und im Abschluss der Zahlenteil.
Nur ein klarer und verständlicher Businessplan ist ein guter Businessplan. Schrecken Sie Ihre Geldgeber nicht mit technischen Details ab, sondern überzeugen Sie mit Ihrem unternehmerischen Know-how.
Hilfe finden Sie in unserer Broschüre "Formulierungshilfen für Ihren Businessplan".
Wählen Sie die richtige Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform Ihres Betriebes hängt sowohl von der Anzahl der gründenden Personen als auch von persönlichen (z. B. Leitung), betriebswirtschaftlichen (z. B. Kapitalaufbringung), gesellschaftsrechtlichen (z. B. Haftung) und steuerlichen Aspekten ab. Achten Sie auch darauf, wie aufwändig die Gründungsformalitäten sind und wie hoch Ihr Entscheidungsspielraum als Unternehmer ist.
Durch die Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt entsteht zunächst rein technisch die Rechtsform eines Einzelunternehmens. Die meisten Selbstständigen starten in dieser Form und wechseln erst mit wachsender Geschäftstätigkeit die Rechtsform. Diese ist veränderbar und sollte den Lebensphasen des Unternehmens angepasst werden.
Wenn Sie sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft entscheiden, muss Ihnen bewusst sein, dass die rechtlichen Anforderungen an die Geschäftsführung einer GmbH deutlich höher sind, als dies bei einer Personengesellschaft der Fall ist. Machen Sie sich die Risiken bewusst und bereiten Sie sich intensiv darauf vor.
Finden Sie die korrekte Firmierung
Bei der Betriebsbezeichnung müssen Sie einige gesetzliche Vorgaben beachten, die vor allem zum Schutz des Verbrauchers getroffen wurden.
Solange Ihr Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen ist, dürfen Sie keinen Fantasienamen benutzen. Das Unternehmen sind Sie in Person und das Unternehmen trägt somit auch Ihren Namen.
Sie dürfen keine Bezeichnung verwenden, die gesetzlich geschützt ist.
Erlaubt sind lediglich werbewirksame Namenszusätze, die sich jedoch auf die Tätigkeit Ihrer Unternehmung beziehen müssen.
Die Bezeichnung darf nicht irreführend sein und über Größe und Bedeutung des Unternehmens hinwegtäuschen.
Alle anderen Gewerbetreibenden können sich freiwillig eintragen lassen. Gründe dafür sind oftmals die Außenwirkung, der Wunsch einen erfundenen Namen zu nutzen oder, bei einer Betriebsübernahme, den Namen des vorherigen Betriebes weiter zu führen.
Erst mit dieser Eintragung ist man berechtigt eine Firma, also einen selbstständigen Namen des Unternehmens, zu führen, der nicht dem eigenen Namen entspricht. Mit der Eintragung sind aber auch besondere Pflichten verbunden, die sich aus den Vorschriften des HGB ergeben. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie sich bei der Prüfung der Handelsregistereintragung beraten lassen.
Bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) müssen der Familienname und ein ausgeschriebener Vorname eines jeden Gesellschafters genannt sein sowie der Rechtsformzusatz (Beispiel: Hans Müller & Martina Schulz GbR).
Alle anderen Personengesellschaften wie OHG, KG und die Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) müssen im Handelsregister eingetragen sein. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren Firmennamen frei zu wählen. In einem Zusatz muss die Rechtsform der Gesellschaft erkennbar sein. Eingetragene Einzelunternehmen müssen den Zusatz e.K./e.Kfr. (eingetragener Kaufmann/Kauffrau) führen. Bei frei gewählten Firmennamen sollten Sie überprüfen, ob Begriffe evtl. bereits geschützt sind (Beispiele: Neustädter Werkzeug OHG, Friseur Meier KG, Bau-Profi GmbH, HansaBau e.K.).
Persönliche und betriebliche Absicherung
Bevor Sie sich ganz auf die betrieblichen Aufgaben konzentrieren, sollte Ihr persönlicher Vorsorge-Rahmenplan bestehen. Für die Absicherung von Risiken im privaten wie im betrieblichen Bereich sind Sie selbst verantwortlich. Es gilt: Es gibt keine Patentrezepte, jeder Fall ist individuell zu lösen. Lassen Sie sich von Versicherungsfachleuten beraten, wie Sie Ihr persönliches und betriebliches Vorsorgekonzept gestalten.
Absicherung der betrieblichen Risiken
Bei den Betriebsversicherungen sollten Sie zunächst prüfen, welche Risiken wirklich versicherungswürdig sind.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie vor Schadenersatzansprüchen von Vertragspartnern, Besuchern und sonstigen Dritten absichern soll, existieren berufsspezifische Deckungskonzepte; die Prämien richten sich meistens nach der Lohnsumme oder werden je Person berechnet. Klären Sie daher immer die günstigere Alternative. Erstellen Sie eine vollständige Betriebsbeschreibung für die Versicherung, damit alle Risiken abgedeckt werden. Eine Betriebshaftpflicht bewahrt Sie jedoch nicht vor Haftungsansprüchen aufgrund mangelhafter oder nicht erbrachter Erfüllungsleistungen. Hier gilt der Spruch: „Murks ist nicht versicherbar!“ Unter dem Strich gilt aber: Jeder Betrieb sollte eine derartige Versicherung haben!
Sonstige Sachversicherungen Sie können Ihr Betriebsinventar durch eine Geschäftsinhalteversicherung schützen. Hier können Sie – je nach Bedarf – die Risiken Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm in Ihre Police mit einschließen. Der Geschäftsschaden aus einer Betriebsunterbrechung ist als Zusatz versicherbar. Die Geschäftsinhalteversicherung ist eine Neuwertversicherung. Sie erhalten also bei einem Schaden nicht den Zeitwert ersetzt, sondern den Neuwert, um die Ersatzinvestition auch realisieren zu können.
Ihre private Absicherung
Hier müssen Sie Ihren Betrieb anmelden
Die Gründungsformalitäten sollten Sie erst dann erledigen, wenn Sie den Gründungstermin festlegen können, alle wichtigen Fragen geklärt sind und die Finanzierung steht. Öffentliche Fördermittel, Kredite und andere Zuschüsse müssen bereits vorher beantragt oder bewilligt sein. Die Handwerkskammern informieren Sie, wo Sie Ihren Betrieb melden müssen.
Der gemeinsame Leitfaden der Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) gibt einen Einblick in das schwierige Thema der Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk und beantwortet erste Fragen.
Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Existenzgründung stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zu. Einen Überblick erhalten Sie hier:
Die Berater der Kammern verfügen über umfassende Branchenkenntnisse, Fachinformationen, Betriebsvergleiche und langjährige Erfahrungen in der Handwerkswirtschaft. Vertraulichkeit und Unabhängigkeit sind garantiert.