Sachverständige oder Sachverständiger werden
Infos und Voraussetzungen
Sie suchen neue Herausforderungen und neue Perspektiven im Handwerk?
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben und Ihre beruflichen Erfahrungen und hohe Fachkompetenz über Ihre handwerkliche Tätigkeit hinaus einsetzen?
Dann könnte die Qualifikation zum/zur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen das Richtige für Sie sein!
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stehen Gerichten und Privatpersonen, Versicherungen und Rechtsanwälten bei der Klärung fachlich-technischer Fragen zur Seite.
Im Kern konzentrieren sich die Aufgaben dabei auf die Begutachtung handwerklicher Leistungen hinsichtlich Qualität und Preis. Die Sachverständigen des Handwerks tragen somit viel Verantwortung.
Weiterführende Informationen:
Merkblatt zur Bestellung von Sachverständigen.pdf
Sachverständigenordnung.pdf
Welche Aufgaben Sachverständige haben, warum Sachverständige wichtig sind und wie Sie öffentlich bestellter Sachverständiger bzw. Sachverständige werden können, zeigt Ihnen dieses Video:
So werden Sie Sachverständige oder Sachverständiger
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen stellt keine eigenständige Ausbildung dar, an deren Ende die Bestellung steht. Entsprechend erfolgt seitens der Handwerkskammer keine konkrete, gewerkebezogene Schulung bzw. Lehrgang, sondern der Bewerber/die Bewerberin muss über die besondere fachliche Qualifikation im betroffenen Handwerk bereits verfügen, diese aber in dem dargestellten, vorgeschriebenen Verfahren nachweisen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten sich auf eine Verfahrensdauer von ca. 1 – 2 Jahren einstellen bis es zur Vereidigung kommt.
Die Kosten für das gesamte Verfahren variieren je nach Gewerk, in der Regel müssen aber Kosten ab 4.000 Euro eingeplant werden.
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Mehrjährige praktische Erfahrung im Handwerk sowie Qualifikationsvoraussetzungen
- Persönliche Eignung
- Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
- Nachweis der besonderen Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse)
Diese besondere Sachkunde wird nach einem von den Handwerkskammern ausgearbeiteten Verfahren, das neben der Erstellung eines Probegutachtens und eines schriftlichen Tests auch ein mündliches Fachgespräch vor einem kompetenten Ausschuss vorsieht, durch die Handwerkskammern mit Unterstützung des zuständigen Fachverbands festgestellt.
- Vorliegen der erforderlichen Einrichtungen
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (evtl. Schufa-Auskunft)
- Rechtskundliche Schulungen
Neben dem hohen fachlichen Wissen muss die/der Sachverständige auch die mit der Sachverständigentätigkeit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen beherrschen. Hierzu werden die erforderlichen rechtskundlichen Schulungen bei der Akademie des Handwerks auf Schloss Raesfeld durchgeführt. Die zwei Wochenendseminare schließen mit einem Multiple-Choice-Test ab. Die Teilnahme an diesem oder einem anderen, von den Kammern anerkannten Seminar ist verbindlich.