Bürokratieabbau: Kleine Betriebe unter 20 Mitarbeitern von Pflicht zum Datenschutzbeauftragten befreit. Pflicht für Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen im Betrieb angehoben
Der Bundestag hat im Rahmen einer umfassenden Initiative insgesamt 154 Gesetze an die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung angepasst. In vielerlei Hinsicht betrifft dies nur kleine Korrekturen einzelner Formulierungen. Die größte und umfassendste Anpassung betrifft aber die Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten im Betrieb. Bislang mussten Betriebe einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens zehn Personen im Betrieb mit der elektronischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Diese Grenze wird nun auf 20 Personen im Betrieb erhöht. Damit fallen sehr viele Handwerksbetriebe unterhalb der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten.
Grundsätzlich ist diese Änderung gerade für kleinere Betriebe erfreulich, da die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch immer mit Kosten und Aufwänden verbunden ist. Allerdings muss auch weiterhin jeder Betrieb alle Anforderungen, die die Datenschutz-Grundverordnung mit sich bringt, umsetzen, unabhängig von der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Frau Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen sieht daher diese Neureglung kritisch. „Die Anforderungen werden also nicht weniger. Ohne Datenschutzbeauftragten fehlt aber ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, der helfen könnte, Fehler und Verstöße von vorneherein zu vermeiden.“ Die Handwerkskammer empfiehlt daher, auch weiterhin eine Person im Betrieb zu haben, die sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt.
Im Zuge des kürzlich erschienenen Tätigkeitsberichts der Landesdatenschutzbeauftragten hat Frau Thiel des Weiteren angekündigt, den bislang zurückhaltenden Kurs im Hinblick auf Kontrollen und Bußgelder anzupassen. „Wir werden den Fokus weg von den Beratungen verschieben müssen in Richtung Kontrollen und Prüfungen“, sagte die Landesdatenschutzbeauftragte.
Die Handwerkskammer bietet eine kostenfreie Informationsveranstaltung zum Thema "Ein Jahr DSGVO" am 09.07. in Holzminden, am 11.07. in Hildesheim und ein Webinar an. Ausserdem ist noch in diesem Jahr den zweitägigen Workshop „Weiterbildung im Datenschutz“ geplant. Dieser richtet sich an Betriebsinhaber und alle Beschäftigten im Handwerk, die mit dem Thema Datenschutz beauftragt sind. Der Termin wird in Kürze mitgeteilt.