
Falls Sie ab Montag (30.8.21) einen Kurs in den Berufsbildungszentren in Hildesheim oder Göttingen besuchen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise!Neue Corona-Verordnung: Was gilt ab dem 30. August für den BBZ-Unterricht und das Internat?
Sehr geehrte Lehrgangsteilnehmer,
auch im Berufsbildungszentrum an den Standorten Hildesheim und Göttingen beginnt mit zahlreichen Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) am Montag das neue Ausbildungsjahr. Sollten Sie ab dem 30. August eine ÜLU im BBZ besuchen oder bereits in einer Meisterklasse sein, möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Informationen zu beachten.
Am 25. August ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten.
- Kontaktdaten im BBZ, im Internat und bei Prüfungen dürfen grundsätzlich nur noch digital von uns erfasst werden. Die Erfassung auf einer Papier-Kontaktliste ist nur als Ausnahme zugelassen. Aus diesem Grund wurden alle Werkstätten und Internatsflure mit QR-Codes für den Teilnehmerlogin per Smartphone versehen. Die QR-Codes werden jeweils auf der Tür-Innenseite angebracht. Zum digitalen Login stehen sowohl die Corona-Warn-App als auch die Luca-App zur Verfügung. Der Logout aus der Werkstatt muss nur bei größeren Pausen (Mittagspause) oder dem Unterrichtsende erfolgen. Bitte installieren Sie sich vor dem ersten Lehrgangstag eine der zwei Apps auf Ihrem Smartphone.
- Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 oder der Warnstufe 1 gilt für das Internat die 3G-Regel. Dann dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete das Internat betreten. Zusätzlich gilt für Gäste, die am Anreisetag durch einen Test die Erlaubnis zum Betreten erlangt haben, dass diese in derselben Woche noch zwei weitere Tests nachweisen müssen. Alle Gäste, die weder genesen noch geimpft sind, erhalten von der Handwerkskammer insgesamt drei kostenlose Schnelltests. Im Rahmen der 5-Tage ÜLU ist die Testung montags, mittwochs und freitags unter Aufsicht eines Mitarbeiters der HWK durchzuführen, im Rahmen der 3-Tage-ÜLU findet die überwachte Testung am ersten und am letzten Unterrichtstag statt. Um nicht eine Menschenansammlung zur Testdurchführung im Internat zu erzeugen, haben wir uns dazu entschlossen, die Tests dezentral in den Werkstätten vor dem Bezug des Internats durchzuführen.
Durch dieses Vorgehen stellen wir sicher, dass alle ÜLU-Internatsgäste auch untergebracht werden können, bzw. dürfen. Die untergebrachten Meisterschüler werden separat durch die Internatsleitung informiert.
An alle Kursteilnehmer ohne Internatsaufenthalt: Für die Teilnahme an den Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder der beruflichen Fort- und Weiterbildung gibt es laut aktueller Corona-Verordnung des Landes keine Testpflicht, auch darf die Handwerkskammer von den Teilnehmern nicht die Vorlage über einen vollständigen Impfschutz oder eines Genesenen-Nachweises verlangen oder jemanden vom Unterricht ausschließen. Daher unsere Bitte: schützen Sie sich und andere mit einer Corona-Schutzimpfung oder einer regelmäßigen. Für uns gemeinsam gilt mit Blick auf die steigenden Inzidenzen: testen, impfen, gesund bleiben.