Die drei Friseurmeisterinnen Laura Mouhieddine, Donjeta Zajmi und Michaélle Luyindula (v.l.n.r.) haben zusammen mit Karriereberaterin Susanne Raupach als erste den Online-Antrag ausgefüllt.
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Die drei Friseurmeisterinnen Laura Mouhieddine, Donjeta Zajmi und Michaélle Luyindula (v.l.n.r.) haben zusammen mit Karriereberaterin Susanne Raupach als erste den Online-Antrag ausgefüllt.

BBZ Hildesheim-Göttingen: Drei Friseurmeisterinnen aus dem Kammerbezirk Hildesheim-Südniedersachsen gehören zu den ersten, die Antrag der NBank für die niedersächsische Meisterprämie in Höhe von 4.000 € stellen.Meisterprämie: Mit 4.000 Euro Förderung in die Selbstständigkeit

In den Berufsbildungszentren Hildesheim-Göttingen ist seit den Morgenstunden viel los: Telefone klingeln und E-Mails mit Anfragen zur Zuschussförderung für Meisteranwärter gehen ein. Keine Woche ist es her, dass die niedersächsische Landesregierung die Auszahlung der Fördersumme in Höhe von 4.000 € für alle Meisterinnen und Meister, die ab dem 1. September 2017 erfolgreich ihre Prüfung abgelegt und ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben, angekündigt hat. Seit dem 14.05.2018 steht das Formular allen Absolventen auf den Seiten der NBank zur Verfügung.

Die Mitarbeiter der Berufsbildungszentren stehen seither allen Meisterinnen und Meistern mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen bei der Antragstellung. Die drei Friseurmeisterinnen Laura Mouhieddine, Donjeta Zajmi und Michaélle Luyindula haben diese Unterstützung gern angenommen und dafür Susanne Raupach, Karriereberaterin für Meisteranwärter im BBZ, aufgesucht. Die Meisterinnen haben im Dezember des vergangenen Jahres erfolgreich die Prüfung abgelegt und erfüllen somit das erste Kriterium für die Anerkennungsprämie.

Die benötigte erweitere Meldebescheinigung hätten sie innerhalb weniger Minuten aus dem Bürgerbüro mitnehmen können, berichten Michaélle Luyindula und Laura Mouhieddine aus Elze. „Meisterinnen und Meister müssen den Nachweis erbringen, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses in Niedersachsen lag oder bei einem Wohnsitz außerhalb Niedersachsens eine Bescheinigung eines niedersächsischen Handwerksbetriebes über eine dortige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten vor Ausfertigung des Zeugnisses erbringen“, sagt Karriereberaterin Raupach.   

Im Falle der drei Meisterinnen des Friseurhandwerks reichten Zeugnis und erweiterte Meldebescheinigung für den Online-Antrag aus. Diesen konnten sie innerhalb weniger Minuten ausfüllen. „Als Mutter von drei Kindern kommt mir diese Unterstützung sehr entgegen“, freut sich Laura Mouhieddine. Wie ihre zwei Mitstreiterinnen aus Elze und Sarstedt arbeitet sie gerade unter Hochdruck an ihrer Selbstständigkeit und damit verbundenen Anschaffungen für die Friseursalons. Die Förderung käme also genau zur richtigen Zeit, so die Friseurin.

Meisterzeugnis, Meldebescheinigung, Bescheinigung eines niedersächsischen Handwerksbetriebs - welche Unterlagen werden benötigt? Die Karriereberatung der Berufsbildungszentren hilft allen Meisterinnen und Meistern beim Antrag: 05121 162 216, susanne.raupach@hwk-hildesheim.de

Zum Online-Antrag der NBank: https://kundenportal.nbank.de/irj/portal

Susanne Raupach

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