Was nun auf das Handwerk zukommtCorona-News Herbst/Winter 2022
Die Regeln für den Corona-Infektionsschutz wurden für Herbst und Winter 2022 angepasst und gelten zunächst vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023.
Im Folgenden informieren wir Sie über den Stand der Corona-Vorschriften in den Bereichen
- Infektionsschutzgesetz des Bundes
- Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen
- Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Infektionsschutzgesetz Bund (hier klicken für offizielle Seite):
Das aktuelle Infektionsschutzgesetz des Bundes setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen. Die Möglichkeiten der Länder zu schärferen Corona-Verordnungen sind an sehr enge Kriterien nach einem Stufenplan gebunden, wie z.B. das Pandemiegeschehen. Lockdowns für Schulen, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen u.ä. sind ausgeschlossen.
Bundesweit wird weiterhin die Einhaltung der AHA+L Regeln im Alltag dringend empfohlen.
- Abstand von mindestens 1,5 Metern halten.
- Hygieneregeln befolgen: Hände waschen und desinfizieren, Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Tuch.
- Maske tragen: die konkreten Maskenpflichten sind in der Grafik dargestellt.
- Regelmäßig Lüften, um die Viruslast in Innenräumen zu verringern.
Grafik des Bundesministeriums für Gesundheit:
Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (hier klicken für offizielle Seite):
Von der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind vor allem die Betriebe betroffen, die Dienstleistungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern erbringen (Schutz vulnerabler Gruppen). Der Zugang ist nur mit negativem Testergebnis erlaubt. Selbsttests unter Aufsicht sind weiterhin möglich, wenn das von der Einrichtung akzeptiert wird.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) [hier klicken für offizielle Seite]:
Die neue Arbeitsschutzverordnung (gültig zunächst vom 01.10.2022 bis 07.04.2023) enthält nur noch sehr wenige Pflichten für die Arbeitgeber*innen. Dazu gehört die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung und des darauf aufbauenden betrieblichen Hygienekonzeptes. Das betriebliche Hygienekonzept ist auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
Folgende Maßnahmen werden empfohlen:
- Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen.
- Die Sicherstellung der Handhygiene.
- Die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
- Das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen.
- Die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten und das Angebot von mobilem Arbeiten.
- Das Angebot an Beschäftigte in Präsenz, sich regelmäßig kostenfrei zu testen.
- Die Bereitstellung von medizinischen Schutzmasken, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Die Masken müssen von den Beschäftigten getragen werden.
- Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten in geeigneter Weise in der Arbeitsstätte zugänglich zu machen.
Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung gern.