Informationen der Handwerkskammer im Zusammenhang mit dem CoronavirusAlle Infos zum Coronavirus (Covid-19)
Regelungen vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023
Die Regeln für den Corona-Infektionsschutz wurden für Herbst und Winter 2022 angepasst und gelten zunächst vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023.
Im Folgenden informieren wir Sie über den Stand der Corona-Vorschriften in den Bereichen
- Infektionsschutzgesetz des Bundes
- Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen
- Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Infektionsschutzgesetz Bund:
Das aktuelle Infektionsschutzgesetz des Bundes setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen. Die Möglichkeiten der Länder zu schärferen Corona-Verordnungen sind an sehr enge Kriterien nach einem Stufenplan gebunden, wie z.B. das Pandemiegeschehen. Lockdowns für Schulen, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen u.ä. sind ausgeschlossen.
Bundesweit wird weiterhin die Einhaltung der AHA+L Regeln im Alltag dringend empfohlen.
- Abstand von mindestens 1,5 Metern halten.
- Hygieneregeln befolgen: Hände waschen und desinfizieren, Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Tuch.
- Maske tragen: die konkreten Maskenpflichten sind in der Grafik dargestellt.
- Regelmäßig Lüften, um die Viruslast in Innenräumen zu verringern.
Grafik des Bundesministeriums für Gesundheit
Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen:
Von der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind vor allem die Betriebe betroffen, die Dienstleistungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern erbringen (Schutz vulnerabler Gruppen). Der Zugang ist nur mit negativem Testergebnis erlaubt. Selbsttests unter Aufsicht sind weiterhin möglich, wenn das von der Einrichtung akzeptiert wird.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV):
Link zur Arbeitsschutzverordnung
Die neue Arbeitsschutzverordnung (gültig zunächst vom 01.10.2022 bis 07.04.2023) enthält nur noch sehr wenige Pflichten für die Arbeitgeber*innen. Dazu gehört die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung und des darauf aufbauenden betrieblichen Hygienekonzeptes. Das betriebliche Hygienekonzept ist auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
Folgende Maßnahmen werden empfohlen:
- Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen.
- Die Sicherstellung der Handhygiene.
- Die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
- Das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen.
- Die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten und das Angebot von mobilem Arbeiten.
- Das Angebot an Beschäftigte in Präsenz, sich regelmäßig kostenfrei zu testen.
- Die Bereitstellung von medizinischen Schutzmasken, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Die Masken müssen von den Beschäftigten getragen werden.
- Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten in geeigneter Weise in der Arbeitsstätte zugänglich zu machen.
Der AG muss die Prüfung der Zertifikate (geimpft, genesen, getestet) sechs Monate aufbewahren. Zur Prüfung der Impfzertifikate gibt es eine App.
Infos dazu beim RKI: www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/
Hygienekonzept
- alle Berufsgenossenschaften haben Muster für Hygienekonzepte, die Sie noch auf Ihren Betrieb anpassen müssen
- die Hygienekonzepte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) können hier eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass jeder Handwerksbetrieb im Rahmen der Tätigkeiten entsprechende Arbeitsschutzstandards zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion treffen muss. Eine Übersicht dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt. |
Für weitere Fragen und Informationen sind wir für Sie da
Per Mail an: wirtschaftsfoerderung@hwk-hildesheim.de
Persönlich (Mo-Do 7:30 bis 16:30 Uhr; Fr 7:30 bis 13 Uhr) bei
Fragestellungen rund um betriebswirtschaftliche Themen:
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 05121 162-144
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Fragestellungen rund um die Ausbildung:
Teamleitung Ausbildung
Tel. 05121 162-128
Fax 05121 703432
Ausbildungsberaterin
Tel. 05121 162-139
Fax 05121 703432
Aktuelle Meldungen zu Corona
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10.10.2022: Was nun auf das Handwerk zukommtCorona-News Herbst/Winter 2022
Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen
- 18.03.2022: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 24.02.2022: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 01.12.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 24.11.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 22.09.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 25.08.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 31.05.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 10.05.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 24.04.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 22.02.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 10.01.2021: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 13.12.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 30.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 23.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 05.10.2020: Handlungskonzept zur Bekämpfungs des Infektionsgeschehens
- 10.10.2020: Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung
- 09.10.2020: Niedersächsische Corona-Verordnung
- 13.06.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 22.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 15.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 08.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 22.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 06.05.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 24.04.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung
- 15.04.2020: Allgemeinverfügung der Landesregierung und der Beschluss der Bundesregierung.
- 22.03.2020: Die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen im Detail können sie hier einsehen.
- 16.03.2020: Die Allgemeinverfügung der Bundesregierung und der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Arbeitsrecht
Bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht können Sie sich an Ihre regionale Kreishandwerkerschaft wenden.
Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen
Reinhäuser Landstraße 9,
37083 Göttingen
Telefon: 0551 50760-0
E-Mail: info@handwerk37.de
Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld
Cheruskerring 47,
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 5742-2
E-Mail: info@handwerk-hildesheim-alfeld.de
Kreishandwerkerschaft
Holzminden
Markt 16,
37603 Holzminden
Telefon: 05531 / 10088
E-Mail: info@handwerk-holzminden.de
Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck
Kreishandwerkerschaft Osterode
Mauerstraße 42,
37154 Northeim
Telefon: 05551 97970
E-Mail: info@handwerk-northeim.de
Ansprechpartner
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Montag - Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 16:00 Uhr
Bürgertelefon des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
Telefonnummer: 0511 / 4505555
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr.
Hotline der Bundesagentur für Arbeit
Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter Telefon (für Arbeitgeber) 0800 45555-20.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit:
Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter Telefon: 0800 45555 20
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen)
Telefon: 030 18 615 0
E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
Montag - Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr