Für die Antwort auf manche Fachfrage braucht man einfach einen Experten.Sachverständige
Die Klärung technischer Fragen erfordert manchmal die Unterstützung eines Sachverständigen. Bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien - sei es wegen mangelhafter Handwerksarbeiten, Bauschäden oder Verkehrsunfällen mit Sachschäden - ist häufig ein Sachverständigengutachten erforderlich. Die Handwerkskammer hat die Aufgabe, Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen, die Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern erstellen.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ kann jeder erwerben, aber nur der „öffentlich bestellte Sachverständige“ genießt den besonderen gesetzlichen Schutz des § 132 a des Strafgesetzbuches. In unserem Kammerbezirk vereidigen wir öffentlich bestellte und vereidigungsfähige Sachverständige verschiedener Fachrichtungen. Diese Sachverständigen sind nicht nur für Verbraucher und Unternehmen, sondern auch für Gerichte und Behörden eine wertvolle Unterstützung. Sie sind aus der heutigen Wirtschafts- und Rechtswelt nicht mehr wegzudenken, da sie sich durch umfassende Sachkunde und langjährige Erfahrung in ihrem Beruf auszeichnen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung garantiert Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit bei der Erstellung von Gutachten. Bitte beachten Sie, dass Sachverständigenleistungen kostenpflichtig sind.